Die neue Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.2 ist da!

Warum echte Sicherheit eine Frage der Haltung ist.

Sicherheit im Straßengüterverkehr bedeutet Verantwortung. Verantwortung gegenüber Fahrern, Unternehmen und letztlich gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.

Mit der Aktualisierung der VDI 2700 Blatt 3.2 wird diese Verantwortung klarer definiert als je zuvor. Sie bringt endlich das, was lange gefehlt hat: verbindliche Maßstäbe für die Prüfung und Kennzeichnung von Ladungssicherungsmitteln.

Und sie schafft etwas, das in der Praxis entscheidend ist: Transparenz und Vereinheitlichung.

Was ist die VDI 2700 und warum ist sie so relevant?

Die VDI 2700 ist eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. und behandelt als Gesamtreihe das Thema „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.

Sie ist zwar kein Gesetz und keine Verordnung, gilt jedoch als anerkannter Stand der Technik. Genau deshalb wird sie bei Prüfungen und Verkehrskontrollen, insbesondere auf deutschen Straßen, aber durchaus auch im europäischen Ausland als Bewertungsgrundlage herangezogen.

Das Blatt 3.2 befasst sich im Detail mit der Anwendung, Prüfung und Kennzeichnung verschiedener Ladungssicherungsmittel, wie z. B.

Mit der Veröffentlichung im Februar 2026 werden erstmals konkretere Anforderungen, insbesondere an Anwendung und Prüfung formuliert.

Und entscheidend:
Diese Richtlinie richtet sich nicht nur an Hersteller, sondern an alle Beteiligten entlang der Transportkette: Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und alle, die für Ladungssicherung verantwortlich sind.

Das ist gerade nochmal gut gegangen!

Man sollte es kaum glauben:
Bisher existierte lediglich für die Berechnung der Haltekräfte für verschiedene Ladungssicherungsmittel eine verbindliche Norm, die DIN EN 12195-1.

Für Sperrelemente gab es bisher keine einheitliche Prüfungsvorgabe. Es war weder geregelt ob, noch wie geprüft werden muss. Hersteller konnten faktisch prüfen und kennzeichnen, was sie für richtighielten.

Die Konsequenz:

    • Die angegebenen Blockierkräfte waren kaum vergleichbar
    • Prüfmethoden sind nicht standardisiert und transparent
    • Anwender mussten sich auf Herstellerangaben verlassen
    • Kontrollbehörden fehlte eine einheitliche Bewertungsgrundlage

Oder wie Ingenieurin Leonie Wieland es treffend formuliert:

„Das macht es für den Anwender fast unmöglich, die verschiedenen Sperrelemente auf dem Markt zu vergleichen und hinsichtlich ihrer tatsächlichen Sicherheit zu beurteilen.“

Exkurs: Die Blockierkraft - der zentrale Sicherheitsfaktor

Im Kontext der Ladungssicherung bezeichnet die Blockierkraft die Kraft, die von einer Blockiereinrichtung, etwa einem Sperrelement, maximal aufgenommen werden muss, damit die Ladung nicht verrutscht oder kippt. Dieser Wert wird in Dekanewton (daN) angegeben. Mit der neuen VDI 2700 Blatt 3.2 ist nun eindeutig geregelt, wie diese Blockierkraft zu ermitteln und zu überprüfen ist.

Eine längst überfällige Aktualisierung

Eine Aktualisierung der Richtlinie war überfällig, um dem aktuellen Stand der Technik Rechnung zu tragen. Diese Überarbeitung brachte einiges an Änderungen mit sich. In der Folge schauen wir uns zwei der aus unserer Sicht wichtigsten Punkte an.

Kapitel 5: Richtige Anwendung entscheidet über Sicherheit

Kapitel 5 beschreibt die unterschiedlichen Ladungssicherungsmittel, die unter die Richtlinie fallen. Außerdem ist neben dem Einsatzzweck beschrieben, wie  Ladungssicherungmittel ihre Wirkung entfalten. Nur bei korrekter Anwendung kann die auf der Kennzeichnung (z. B. auf dem Typenschild) ausgewiesene Blockierkraft tatsächlich erreicht werden.

Darum wird an diesem Punkt der Hersteller – also wir – nun stärker in die Verantwortung genommen. Dieser muss durch verschiedene Maßnahmen sicherstellen, dass der Anwender alle notwendigen Kenntnisse über das Produkt hat, damit die ausgewiesene Blockierkraft auch tatsächlich erreicht werden kann.

Bei unserer PAT ist das beispielsweise eine sogenannte "technische Maßnahme": dem Spannhebel. Erst wenn der Spannhebel richtig eingerichtet ist, kann die maximale Blockierkraft erreicht werden. Hierzu geben einfach verständliche Piktogramme und die Bedienungsanleitung Aufschluss.

Kapitel 6: Die Durchführung der Prüfung – ein Standard für alle

Damit eine Kennzeichnung mit der korrekt ermittelten Blockierkraft überhaupt zustande kommt und herstellerübergreifend vergleichbar ist, bedarf es einer Prüfung mit einheitlichen Prüfverfahren. Diese definiert die neue VDI 2700 Blatt 3.2 in Kapitel 6. Dabei sind nicht nur Angaben zum genauen Prüfaufbau sowie dem Vorgehen für die verschiedenen Ladungssicherungsmittel detailliert beschrieben. Es gibt nun auch konkrete Anforderungen an den Prüfbericht.

Damit schafft die Richtlinie erstmals eine durchgängige Transparenz von der Entwicklung eines Produkts bis zur Anwendung auf dem LKW.

VDI 2700 Blatt 3.2: Sicherheit braucht klare Regeln

Mit der neuen Richtlinie gibt es erstmals:

    • einheitliche Prüfanforderungen
    • klare Kennzeichnungsvorgaben
    • definierte Prüfaufbauten
    • transparente Dokumentationspflichten

 

Das Ergebnis ist Rechtssicherheit für Fahrer, Unternehmer und Kontrollbehörden – und ein klarer Qualitätsmaßstab für den Markt der Ladungssicherung.

VDI 2700 Blatt 3.2

Für uns ist Sicherheit eine Frage der Haltung

Für uns bei allsafe ist diese Entwicklung kein Neuland. Wir prüfen unsere Sperrelemente seit über 15 Jahren nach eigens entwickelten Prüfverfahren, welche dafür sorgen, dass all unsere Sperrelemente den Anforderungen der neuen Richtlinie schon vor der offiziellen Einführung entsprochen haben. Dennoch sind wir noch einen Schritt weiter gegangen und haben diese Produkte alle nochmal nach den Maßgaben der neuen Richtlinie requalifiziert.

Das bedeutet konkret:
Bereits verbaute formschlüssige allsafe Sperrelemente erfüllen schon heute die Anforderungen der neuen VDI-Richtlinie.

Und genau das ist der Kern:
Echte Sicherheit entsteht nicht durch Mindestanforderungen, sondern durch Haltung.

Sicherheit ist keine Option. Sie ist der Maßstab.

Bei allsafe verstehen wir uns nicht nur als Hersteller, sondern als Entwickler sicherer Transportlösungen und als Impulsgeber für mehr Verantwortung im Straßengüterverkehr.

Die VDI 2700 Blatt 3.2 ist mehr als eine reine technische Aktualisierung. Sie ist ein Signal an die Branche: Sie gilt ab sofort und ohne Übergangsfristen, damit Unternehmen sich auf geprüfte, transparente und richtlinienkonforme Lösungen verlassen und Anwender den eingesetzten Ladungssicherungsmitteln uneingeschränkt vertrauen können.

Sicherheit darf kein Marketingversprechen sein. Sie muss messbar, prüfbar und vergleichbar sein.

Denn wer Verantwortung trägt, sollte nicht fragen: „Was ist erlaubt?“, sondern: „Was ist sicher?“

Wir wünschen allzeit sichere Fahrt!

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