Eine ungesicherte Ladung ist nicht nur gefährlich, sondern auch teuer. Bußgelder, Punkte in Flensburg, Regressansprüche von Versicherungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen können die Folge sein. Viele Unternehmen unterschätzen das Risiko und sparen an der Ladungssicherung. Dabei ist die Investition in ordnungsgemäße Sicherungsmittel und Schulungen gering im Vergleich zu den Kosten eines Verstoßes.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Strafen und Bußgelder bei mangelhafter Ladungssicherung drohen, wer haftet und wie Sie sich absichern können.
(Stand: März 2026)
Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sieht für Verstöße gegen die Ladungssicherung unter anderem folgende Sanktionen vor:
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Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
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Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert |
ab 35 € |
– |
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Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Gefährdung |
ab 60 € |
1 |
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Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert mit Sachbeschädigung |
ab 75 € |
1 |
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Überladung (je nach Prozentsatz) |
ab 80 € |
1 |
Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Einzelfall und Änderungen im Bußgeldkatalog abweichen. Für die aktuellen Werte konsultieren Sie bitte den offiziellen Bußgeldkatalog.
Die Bußgelder erscheinen auf den ersten Blick überschaubar. Doch die eigentlichen Kosten liegen woanders: beschädigte Ware, Ausfallzeiten, Versicherungsprobleme und im schlimmsten Fall Personenschäden mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Wenn mangelhafte Ladungssicherung zu einem Unfall mit Verletzten oder Toten führt, können strafrechtliche Konsequenzen drohen:
Wenn durch ungesicherte Ladung Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet wird, kann der Verantwortliche wegen fahrlässiger Gefährdung angeklagt werden. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Wenn durch ungesicherte Ladung eine andere Person verletzt wird, kann der Verantwortliche wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Wenn durch ungesicherte Ladung ein Mensch zu Tode kommt, kann fahrlässige Tötung angeklagt werden. Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahre betragen.
In beiden Fällen kommt es auf die Fahrlässigkeit an: Hat der Verantwortliche die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen? Bei erkennbar ungesicherter Ladung ist das oft der Fall. Die Rechtsprechung ist hier streng.
Neben Bußgeldern und Strafen drohen Regressansprüche. Versicherungen können sich an den Verursacher wenden, um gezahlte Schadensersatzleistungen zurückzufordern. Geschädigte Dritte können Schadensersatz verlangen. Die Summen können schnell in die Zehntausende Euro gehen – besonders bei Personenschäden, Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder bei Unterbrechung von Lieferketten. Viele Kfz-Versicherungen und Transportversicherungen setzen die Einhaltung anerkannter Richtlinien zur Ladungssicherung voraus. Wer nachweislich gegen die Vorschriften verstoßen hat, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert.
Die Verantwortung ist geteilt. Mehrere Beteiligte können haftbar gemacht werden:
Der Fahrer ist nach § 23 StVO verpflichtet, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Er macht sich strafbar, wenn er mit erkennbar ungesicherter Ladung losfährt – auch wenn ein anderer die Ladung verladen hat.
Der Verlader ist nach § 412 HGB für die beförderungssichere Verladung verantwortlich. Wer die Ladung unsachgemäß verlädt, kann im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO für ein verkehrssicheres Fahrzeug mit geeigneten Ladungssicherungmittel verantwortlich. Er trägt die Organisationsverantwortung. Dazu gehört die Bereitstellung geeigneter Ladungssicherungsmittel, die Schulung der Fahrer und die Organisation der Abläufe. Bei mangelhafter Organisation kann der Halter haftbar gemacht werden.
Bei einem Unfall prüfen Polizei und Gerichte, wer welche Pflicht verletzt hat. Es ist durchaus möglich, dass Fahrer, Verlader und Halter gemeinsam haften.
Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dazu gehören die richtigen Sicherungsmittel (Zurrgurte, Sperrstangen, rutschhemmende Unterlagen), die korrekte Anwendung und regelmäßige Prüfung der Ausrüstung.
Alle beteiligten Mitarbeiter sollten regelmäßig in der Ladungssicherung geschult werden. Die Schulungen sollten dokumentiert werden. Im Haftungsfall kann eine lückenlose Schulungsdokumentation den entscheidenden Unterschied machen.
Die beste Schulung nützt nichts, wenn die Ladungssicherungsmittel fehlen, veraltet oder beschädigt sind. Investieren Sie in hochwertige, geprüfte Ausrüstung, die zu Ihren Fahrzeugen und Ladungen passt.
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Dokumentieren Sie, wer in Ihrem Unternehmen für die Ladungssicherung zuständig ist. Halten Sie die Aufgabenverteilung zwischen Fahrern, Verladern und Fuhrparkleitung schriftlich fest.
Die Strafen und Konsequenzen mangelhafter Ladungssicherung sind empfindlich. Bußgelder, Punkte, Regressansprüche und strafrechtliche Konsequenzen können vermieden werden, wenn die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Die Investition in professionelle Ladungssicherung ist gering im Vergleich zu den Kosten eines Verstoßes.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben zu Bußgeldern, Strafen und Paragraphen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bußgeldkataloge und Rechtsprechung können sich jederzeit ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Transportrecht oder die zuständige Berufsgenossenschaft. Bußgelder vor Veröffentlichung mit aktuellem Bußgeldkatalog abgleichen.